Im Falle einer Verletzung oder Krankheit hat jeder Sportler ein Ziel: Möglichst schnell wieder gesund werden. Neben viel Ruhe gibt es unzählige Medikamente, die uns schneller wieder Gesund werden lassen. Doch als Sportler ist auch ein sauberer Sport ohne Medikamentenmissbrauch wichtig.
Nach den weltweit gültigen Anti-Doping Bestimmungen ist jeder Sportler selbst dafür verantwortlich, was sich in seinem Körper oder in seinen Körperflüssigkeiten befindet. Im Falle von Krankheit oder Verletzung gibt es daher einige wichtige Punkte zu beachten, um nicht ungewollt gegen die Anti-Doping Bestimmungen zu verstoßen:
Medikamentenabfrage
Der Austria Codex listet aktuell 12.000 Präparate. 2.000 davon enhalten verbotene Substanzen oder werden mit verbotenen Methoden verabreicht.
Die NADA Österreich bietet eine kostenlose App für iOS und Android für eine einfache Medikamentenabfrage. Es ist daher wichtig, selbstständig verschriebene Medikamente nochmals zu überprüfen, ob sich diese nicht auf der Verbotsliste befinden. Für leichte Beschwerden listet die NADA auch erlaubte Medikamente auf. Zur Linderung von allergischem Schnupfen und Heuschnupfen sind beispielsweise folgende Medikamente erlaubt: Allergo-Comod-Nasenspray, Allergodil-Nasenspray, Coldistan-Nasentropfen, Dymista-Nasenspray, Livostin-Nasenspray, Lomusol-Nasenspray, NasivinNasentropfen, Rhinon-Nasentropfen.
Medizinisch notwendige Anwendung verbotener Substanzen oder Methoden
Alle Sportler, die dem Testpool der NADA Austria angehören, müssen den Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung vor der beabsichtigten Behandlung bei der NADA Austria stellen
Alle Sportler, die keinem Testpool angehören, können einen TUE-Antrag im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontroll-Verfahren stellen (“Retroaktives Genehmigungsverfahren”). Das retroaktive Genehmigungsverfahren entspricht dem Standard-Verfahren und unterscheidet sich nur durch den Zeitpunkt der Antragsstellung. Sämtliche Befunde, die die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode aus medizinischer Sicht notwendig machen, müssen bereits vor dem Zeitpunkt der Dopingkontrolle aufliegen. Nachträgliche Untersuchungen oder Befunde sind nicht zugelassen. Sollte der TUE-Antrag von der Medizinischen Kommission abgelehnt werden, liegt im Falle einer positiven Analyse ein Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen vor und es kommt zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens.
Internationale Starts
Die in Österreich geltenden Regeln müssen bei internationalen Bewerben wie Age Group Meisterschaften nicht automatisch anerkannt werden. Bei Starts ausserhalb von Österreich ist es daher ratsam, vor Reiseantritt mit dem Österreichischen Triathlonverband Kontakt aufzunehmen und die Eventualitäten zu klären.
Generell sollte allerdings die Gesundheit der Athleten im Vordergrund stehen. Bei Einnahme von Medikamenten ist weder qualitatives Training noch ein Wettkampf Gesund für den Körper.