Für heftige Kritik in der Österreichischen Triathlon-Szene sorgte der erste Entwurf der ÖTRV Sportordnung 2022. Wie von Trinews berichtet war darin ein generelles Verbot von Ärmlingen und Jacken vorgesehen. Eine eine versuchte Erklärung seitens der Technisches Kommission konnte die Gemüter nicht abkühlen. Bei näherer Betrachtung der individuellen Sportordnungen der europäischen Länder zeigte sich, das dieser Passus in der Sportordnung von World Triathlon einzig von der Technischen Kommission des ÖTRV übernommen wurde. Auch in Deutschland und Großbritannien konnte man dies nicht wiederfinden. World Triathlon legte die neue Richtlinie speziell für Athleten, die an den World Triathlon Series Rennen teilnehmen aus.
Auf die Kritik der Athleten und von Trinews wurde nun seitens des Österreichischen Triathlonverbandes reagiert und die entsprechenden Stellen adaptiert. Das Tragen von Ärmlingen/Beinlingen und Jacken bleibt grundsätzlich bei Österreichischen Staatsmeisterschaften über die Sprint- und Kurzdistanz verboten. Eine Erlaubnis zum Tragen muss der TD/ChTO geben. Wie dies in der Praxis aussehen wird, wird sich wohl erst beim ersten ÖSTM Bewerb zeigen.
Einteiler mit längeren Ärmeln sind somit auf der Sprint- und Kurzdistanz bei ÖSTM Bewerben nicht tragbar, da in diesen Fällen die Bodymarking-Tatoos nicht ersichtlich sind.
Die Änderungen zusammengefasst:
Radfahren: Punkt G.1 Allgemeines
j. Athleten dürfen bei ÖSTM-Bewerben auf der Sprint- und Kurzdistanz bei extremen Wetterbedingungen und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit langen Ärmeln oder Jacken tragen. Bei Wintertriathlonbewerben sind lange Ärmel und lange Hosen generell erlaubt.
Laufen: Punkt H.1 Allgemeines
h. Wettkampfteilnehmerdürfen bei ÖSTM-Bewerben auf der Sprint- und Kurzdistanz bei extremen Wetterbedingungen und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit langen Ärmeln oder Jacken tragen.