Demnächst wird per Umlaufbeschluss die neue ÖTRV Sportordnung beschlossen. Die aktuellen Änderungen sind bereits online ersichtlich.
Nachwuchs:
- Bei Nachwuchsbewerben sind getrennte Starts für Burschen und Mädels „vorzusehen“
Allgemeines Verhalten
- In der Wechselzone darf die Notdurft nur an dafür vorgesehenen Orten (Toilettanlagen) verrichtet werden, ein Verstoß führt zur sofortigen Disqualifikation des Athleten. Der Athlet darf das Rennen nicht mehr fortsetzen
- Jeder Athlet ist dafür verantwortlich, dass er ausschließlich mit technisch einwandfreier Ausrüstung am Wettkampf teilnimmt.
- Im Falle eines Reifenschadens in der Wechselzone kann der TD oder ChTO einem akkreditierten Betreuer (Helfer) die Erlaubnis erteilen, den Schaden (zB Laufradwechsel) in der Wechselzone zu beheben. Hier muss aber sichergestellt sein, dass die Reparatur bis spätestens zu dem Zeitpunkt, wo der erste Athlet vom Schwimmen in der Wechselzone eintrifft, abgeschlossen ist. Die Reparatur muss im Beisein eines TOs erfolgen.
- Die Weitergabe von Ausrüstungsgegenst.nden an andere Athleten ist nur dann gestattet, wenn beide Athleten danach das Rennen regelkonform fortführen können.
Schwimmen
- Bei Wassertemperaturen über 30.9 Grad wird die Schwimmstrecke auf 750 Meter verkürzt. Über 31.9 Grad findet kein Schwimmen statt.
- Bei Großbewerben kann, sofern die Wassertemperatur eindeutig ist, die Entscheidung bezüglich der Verwendung von Kälteschutzanzügen bereits beim Briefing am Vortag bekannt gegeben werden. Dies erfolgt ausschließlich durch den TD oder ChTO.
Radfahren
- Athleten dürfen bei extremen Wetterbedingungen und nur nach Entscheidung des TD/ChTO Ärmlinge/Beinlinge bzw. Wettkampfanzüge mit langen Ärmeln oder Jacken tragen. Bei Wintertriathlon-Bewerben sind lange Ärmel und lange Hosen generell erlaubt.
- Wird bei einem Bewerb mit Windschattenverbot ein Aufleger verwendet, so muss dieser mit beiden Händen festgehalten werden.
- Die „Supertucker“ Position wird verboten.
- In die Windschattenbox darf bei einem Überholvorgang eingefahren werden, wenn dieser innerhalb von 20 Sekunden, bei Mittel- und Langdistanzrennen 25 Sekunden, abgeschlossen werden kann
- mehrere erfolglose Überholversuche können zu einer Penaltystrafe führen.
- Bei Windschattenrennen dürfen keine Trinkflaschen hinter dem Sattel montiert sein.
Wintertriathlon / Crosstriathlon
- Windschattenfahren ist auf jeden Fall erlaubt, auch geschlechterübergreifend.
Aquabike
- Der Bewerb endet, nach Durchführung des zweiten vollständigen Wechsels (Rad-Lauf), mit einem kurzen Zieleinlauf. Die Laufstrecke nach dem zweiten Wechsel bis zum Ziel sollte so kurz wie möglich sein. Die Strecke darf höchstens einen Kilometer betragen. Barfuß laufen ist verboten.