Langwierig – so gestaltet sich die Aufarbeitung des „Humanplasma Skandals“ durch die NADA und das österreichische Rechtssystem. Medial wurde er bereits im Vorjahr verurteilt – eine gerichtliche Verurteilung ist aber auch ein Jahr nach der ersten Anklage noch nicht erfolgt.
Nur wenige Tage nach Platz zwei beim IRONMAN Austria und der schnellsten IRONMAN Zeit eines Österreichers fand der nächste Verhandlungstermin vor der Unabhängigen Schiedskommision statt. Doch hätte der Fall nicht bereits abgeschlossen sein sollen? Die NADA sprach Michi Weiss im Vorjahr frei, da der einzige Belastungszeuge Bernhard Kohl nicht zur Gerichtsverhandlung erschien und so seine Anschuldigungen nicht vortragen konnte. Eine Anklage, aufgebaut auf eine (angebliche) Zeugenaussage eines des Doping überführten Radsportlers.
Gegen diesen Freispruch legten sowohl die NADA wie auch der dafür zuständigen Dachverband des Radsports Einspruch ein.
Eigentlich hätte der Fall bereits nach dem IRONMAN 70.3 St. Pölten abgeschlossen werden sollen. Damals wurde auf den Mittwoch nach dem IRONMAN Austria vertagt. Nun wurde erneut vertagt – diesmal gleich in den November.
Vermutlich nicht nur für Michi Weiss eine unangenehme Vertagung, lenkt diese jedoch von seinem Fokus auf seine Ziele ab. „Typisch Österreichisch – wenn man sich auch Schau – Prozesse gegen andere bekannte Österreicher wie etwa Grasser, Elsner, … ansieht, “ so ein Kommentar von mit der Sache vertrauten Personen.