“Unser Ziel ist es einen Triathlonbewerb zu schaffen, an dem wieder der Weg das Ziel ist und die Herausforderung darin besteht die Finishline zu erreichen und nicht so sehr darin, ob man dafür 11, 13 oder 15 Stunden benötigt! Im Vergleich zum letzten Jahr haben wir die Strecke vor allem aus Sicherheitsaspekten ein wenig adaptiert: Das Schwimmen bleibt gleich, die Radstrecke ändert sich ein wenig (wird marginal länger, hat dabei aber ein paar Höhenmeter weniger und endet in einem anderen Ort, nämlich Rauris). Die Laufstrecke ist bis auf den allerletzten Abschnitt neu, endet erneut am Großglockner und findet fast ausschließlich auf Wanderwegen statt.” so Klaus Vondra vom Veranstalterverein.
Der Reinerlös der Veranstaltung geht an die Intiative SOCIAL FRIENDS “Auch heuer werden beim SOCIALMAN wieder gesunde mit körperlich behinderten Menschen am Start stehen. Während wir letztes Jahr noch eine komplette Staffel mit 3 Special Athleten am Start hatten, sind es heuer gleich 8 Staffeln, indenen jeweils ein behinderter Athlet gemeinsam mit nicht behinderten Athleten am Start steht. Damit werden fast 10 % der Starter des SOCIALMAN Personen mit körperlichen Einschränkungen sein, der SOCIALMAN lebt somit die Inklusion und soll behinderten wie auch nicht behinderten Menschen zeigen, ja fast schon demonstrieren, was möglich ist, wenn man sich ein Ziel setzt und dieses auch verfolgt.“
Die Initiative unterstützt heuer Veronika Aigner, die jüngste Athletin bei SOCIAL FRIENDS. Sie ist eine sehr hoffnungsvolle, blinde Skifahererin, die für ihre Leistungen zur Nachwuchssportlerin des Jahres 2014 gekürt wurde.
Die Strecke führt die Athleten vom Grundlsee in der Steiermark bis zum Hochtor an der Grenze Salzburg / Kärnten. Dabei sind 5 Kilometer schwimmend im Grundlsee zurückzulegen. Danach geht es über 185 Kilometer mit dem Rad, ehe ein abschliessender Berglauf über 25 Kilometer und 4.900 Höhenmeter auf die 104 Athleten wartet.
Die Strecke wird in der Staffel auch von mehreren Athleten mit Behinderung absolviert, darunter Athleten mit folgenden Einschränkungen
- Beinamputiert
- Blind (2)
- Gehörlos
- Querschnittgelähmt (3)
- Kinderlähmung