Die Regierung diskutiert gerade den Entwurf der neuen Maßnahmenverordnung. Trinews liegt dieser Entwurf vor und wir beleuchten jene Punkte, die auf den Sport abzielen. Sportveranstaltungen sind demnach gänzlich untersagt. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs wird zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr stark eingeschränkt.
COVID-19 Ausgangsregelung
Auf Basis des §2 Ziffer 5 ist das Betreiben von Sport auch zu den nächtlichen Stunden weiterhin möglich.
COVID-19: Schwimmbäder werden geschlossen
Schwimmbäder werden im November geschlossen bleiben.
Training
Das Betreten von Trainingsstätten zur Ausübung von Sport ist untersagt. Davon ausgenommen sind Spitzensportler.
Wettkämpfe
Veranstaltungen im Breitensport sind grundsätzlich verboten. Im Spitzensport sind allerdings weiterhin Veranstaltungen mit 100 Personen indoor und 200 Personen outdoor erlaubt.