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Home Triathlon Szene Triathlon Szene Österreich

Coronavirus und Triathlon

Stefan Leitner von Stefan Leitner
4. Mai 2020
in Triathlon Szene Österreich
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Coronavirus und Triathlon 1
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Seit 01. Mai 2020 können Outdoor-Sportstätten wieder für die Sportausübung genutzt werden, und zwar für jene Sportarten, deren typische Ausübung einen Mindestabstand von zwei Meter aufweisen kann. Dies bedeutet, dass die drei Grundsportarten Schwimmen, Radfahren und Laufen grundsätzlich unter Einhaltung der Mindestabstände einzeln aber auch in Gruppen im Freien ausgeübt werden können.

Seit 1. bzw. ab 15. Mai dürfen Trainingsgruppen bis zu zehn Personen trainieren. Das Sportministerium empfiehlt, Kindertrainings ab 15.5., zeitgleich mit der Öffnung der Schulen, zu starten. Außerdem sind Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei empfiehlt sich, eine maximale Gruppengröße von sechs Zubeaufsichtigenden pro Aufsichtsperson einzuhalten. Die größtmögliche TeilnehmerInnenzahl bei Indoor-Angeboten wird ab 29. Mai mit der 2 m-Abstandsregel und einer Limitierung der Personenzahl in Relation zur Raumgröße beschränkt sein. Bis dahin ist die Nutzung von Indoor-Sportstätten ausschließlich BerufssportlerInnen vorbehalten.

 

[accordions]
[accordion title=”Empfehlungen für das Indoor – Schwimmtraining” load=”hide”]

  • Beim Schwimmen gelten derzeit noch sehr eingeschränkte Bedingungen.
  • Die Sportler, die Schwimmen dürfen, werden vom ÖTRV in Zusammenarbeit mit dem Ministerium bekanntgegeben.
  • Dies betrifft nur Athleten welche über den ÖTRV bzw. die Landesverbände vorgeschlagen sind und vom Sportministerium auch bestätigt sind. Diese Sportler werden persönlich informiert.
  • Alle anderen Athleten haben derzeit keine Berechtigung Indoor zu schwimmen.
  • Pro Schwimmbahn ist maximal 1 aktiver Sportler oder 1 aktive Sportlerin zugelassen
  • Das Training ohne eines verantwortlichen Trainers ist nicht möglich
  • Pro Trainingsgruppe sind max. 2 Trainer/innen (pro Beckenseite 1) zugelassen
  • Umkleideräume dürfen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung (20qm pro Person) genutzt werden
  • Nach Beendigung des Trainings haben die Trainingsgruppen bzw. Sportler/innen möglichst rasch die Schwimmhalle zu verlassen
  • Duschen und Körperpflege haben zu Hause zu erfolgen
    Schwimmer/Innen haben den Mindestabstand von 2m auf dem gesamten Trainingsgelände einzuhalten

  • Jede Athletin/ jeder Athlet hat ihre/seine eigene Trinkflasche
  • Physiotherapie, ärztliche Betreuung und Massagen sind in Eigenverantwortung zu organisieren, wobei maximal 1 Aktiver gleichzeitig betreut werden darf und vor der nächsten
  • Behandlung eine Lüftungspause von 30 Minuten einzuhalten ist

[/accordion]
[accordion title=”Empfehlungen für das Outdoor – Schwimmtraining” load=”hide”]

  • Schwimmen im See ist grundsätzlich erlaubt.
    VORSICHT: Es kann regionale oder lokale Einschränkungen geben. Daher ist selbstständig beim jeweilige Betreiber zur erfragen, ob Schwimmen im Gewässer grundsätzlich erlaubt ist.

  • Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein, Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht größer als 5 Kinder plus TrainerInnen.
  • Mindestabstand von 2 Meter, sowohl seitlich als auch nebeneinander ist einzuhalten
  • Strecke sowie Dauer und Intensität der Trainingseinheit dürfen das Risiko nicht erhöhen.
  • Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können.
  • Die Trainingseinheiten sind an die Wassertemperatur anzupassen.
  • Generell wird das Tragen eines Kälteschutzanzuges empfohlen.

[/accordion]
[accordion title=”Empfehlungen für das Radtraining” load=”hide”]

  • Gegenüber anderen Personen ist im Alltag immer ein Abstand von zumindest 1m, der Abstand
    beim Sport ist durch das Ministerium noch unklar, die Regelungen werden so schnell wie möglich nachgereicht. In der Zwischenzeit wird die Einhaltung ausreichender bzw. größerer Abstände empfohlen. Mindestabstand 2 Meter!

  • Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein, Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht größer als 5 Kinder plus TrainerInnen.
  • Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können.
  • Ein Vereinstraining mit Kindern unter 6 Jahren ist noch nicht erlaubt, da diese die Sicherheitsabstände nicht einhalten können. Trainieren Vereinstrainer nur mit einem Kind unter 6 Jahren ist dies möglich, weil die TrainerIn auf die Einhaltung der Abstände achtet.
  • Gelände, Strecke sowie Dauer und Intensität der Trainingsfahrt dürfen das Sturz- und Verletzungsrisiko nicht erhöhen.
  • Mund-Nasen-Schutzmaske und Einweghandschuhe mitführen.

[/accordion]
[accordion title=”Empfehlungen beim Lauftraining” load=”hide”]

  • Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein.
    Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht größer als 5 Kinder plus TrainerInnen.

  • Mindestabstand von 2 Meter, sowohl seitlich als auch nebeneinander ist einzuhalten.
  • Gelände, Strecke sowie Dauer und Intensität der Trainingseinheit dürfen das Sturz- und Verletzungsrisiko nicht erhöhen.
  • Wird in Trainingsgruppen trainiert sollten diese Trainingsgruppen möglichst immer aus den gleichen Personen bestehen und auch kleiner gehalten werden, um so in Fall einer Infizierung rascher die anderen Kontaktpersonen ermitteln zu können.
  • Mund-Nasen-Schutzmaske und Einweghandschuhe mitführen.

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Tags: COVID-19

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