Bei jeder Triathlonveranstaltung gibt es ein paar gelb gewandte (zumindest einer in Orange der herumsitzt und anschafft) Personen die auf den einzelnen Strecken unterwegs sind um den Athletinnen und Athleten den Wettkampf schwer zu machen indem sie mit verschiedenen Farbkarten winken.
Die einzelnen Unschuldslämmer von Athletinnen und Athleten machen ja nichts. Keiner fährt Windschatten („wurde ja gerade überholt“) bzw. regt sich fürchterlich auf, dass da ganze „Packeln“ vorbeifahren ohne dass ein Kampfrichter etwas dagegen tut. Auf der Laufstrecke hört der Kampfrichter Aussagen wie „mein Freund ist gerade mit dem Rad vorbeigefahren und hat mich nur aus seiner Flasche trinken lassen und seine Müsliriegeln wegen eines Hungerast übergeben“. Von den Beschimpfungen möchten die Kampfrichter gar nicht sprechen, denn dann wäre der Artikel vermutlich nicht mehr jugendfrei.
Vielleicht sollten die Athletinnen und Athleten einmal zuerst vor der eigenen Tür kehren ehe sie sich über die Kampfrichter alterieren. Denn Sie sind es, die die einzelnen Regelverstöße begehen. Damit die Wettkämpfe fair und für jede Teilnehmerin und Teilnehmer unter den gleichen Bedingungen durchgeführt werden besteht die Aufgabe der Kampfrichter dafür Sorge zu tragen, dass das Reglement eingehalten wird. Da diese auf Grund der einzelnen Streckenstrukturen bzw. Gegebenheiten nicht überall sein können muss aber auch verlangt werden, dass die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich regelkonform Verhalten.
Kein Kampfrichter ist bzw. wird angehalten Strafen auszusprechen. Die meisten sind ehemalige Triathletinnen und Triathleten bzw. bestreiten noch Wettkämpfe. Aus diesem Grund überlegt ein jeder Kampfrichter andauernd ob von Ihr bzw. Ihm eine Strafe ausgesprochen wird.
Die ausgeübte Tätigkeit als Kampfrichter ist sicherlich von einer Ehrenamtlichkeit gekennzeichnet, denn eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 26,40 € kann ja nicht als Entgelt für eine 8 bis 12-stündige Tätigkeit ins Treffen geführt werden. Trotz dieser widrigen Bedingungen gibt es immer wieder Personen die diese Tätigkeit im Sinne des Sportes tätigen. Daher wäre es an der Zeit seitens der Athletinnen und Athleten das Feindbild abzubauen und stattdessen einen gemeinsamen Weg zum Wohle des Sportes zu gehen.
Nur eine Zusammenarbeit, die nicht immer friktionsfrei sein kann, was in der Natur der Sache liegt, zwischen Triathletinnen und Triathleten sowie den Kampfrichterinnen und Kampfrichtern führt zu einem fairen Wettkampf wodurch unserem wundervollem Sport mehr gedient ist als ständige Streitereien zwischen Kontrahenten.
Zum Abschluss laden wir gerne jeden Interessenten ein, die Kampfrichterausbildung zu absolvieren um danach bei den Triathlonveranstaltungen die Tätigkeit des Kampfrichter auszuüben. Dazu ist einerseits viel Idealismus und andererseits Einsatz von Ressourcen (finanzieller und zeitlicher Art) Bedingung. Bei Interesse genügt eine Meldung an den jeweiligen Landesverband (zu finden unter: http://www.triathlon-austria.at/de/menu_main/links/linkfolder-oetrv-landesverbaende) und der zuständige Funktionär wird sich melden um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.