In einer ersten Stellungnahme erklärt Michi Weiss, warum er die Sperre akzeptiert und den Gang zum CAS in der Schweiz nicht antritt.
Hier seine Erklärung im Wortlaut:
Trotz aller Bemühungen gelang es nicht, die Schiedskommission der NADA Austria von meiner Unschuld zu überzeugen und den bis dato geltenden Freispruch der Rechtskommission der NADA Austria vom September 2010 aufrecht zu halten.
Leider wurde meinen Aussagen und Darstellungen kein Glauben geschenkt, obwohl zwei damit in Zusammenhang stehende Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt wurden, weil keinerlei stichhaltige Beweise gegen mich vorliegen. Wie die Schiedskommission daher zu diesem Ergebnis kommt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Außerdem bin ich mir auch nach wie vor keiner Schuld bewusst.
Aufgrund der Entscheidung der Schiedskommission gilt ab 29.11.2011 eine zweijährige Sperre für alle dem WADA Code unterliegenden nationalen und internationalen Wettkämpfe. Der Grund für das Verfahren gegen mich und die daraus schlussendlich resultierende Sperre basieren lediglich auf einer verbalen Anschuldigung ohne Beweise. Diese Anschuldigung stammt ausschließlich von einer einzigen Person und bezieht sich nur auf das Jahr 2005. Ich werde jegliche Energie für mein Comeback im November 2013 verwenden. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, die Kräfte, Zeit und vor allem Geld raubende letzte Instanz, nämlich die Anrufung des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) in der Schweiz, aller Voraussicht nach nicht wahr zu nehmen.
Wir haben danach folgende zwei, für viele offene Fragen an Michi Weiss gestellt, und werden informieren, sobald wir eine Antwort haben.
- Die NADA hat im ersten Verfahren, welches mit einem Freispruch endete es als eindeutig erwiesen angesehen, dass Weiss bei Humanplasma war. Wie kann er sich dies erklären?
- Welche neuen Beweise wurden vorgelegt, die diesmal zur Verurteilung führten.