Dem 30-Jährigen wurde die Anwendung einer verbotenen Methode im Herbst 2005 vorgeworfen.
Die Schiedskommission revidierte damit das Urteil der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), die Weiss im September 2010 freigesprochen hatte. Der in den USA lebende Weiss hat die Möglichkeit, vor dem Obersten Sportgericht in Lausanne gegen die Sperre zu berufen. Der Niederösterreicher hat heuer die Triathlon-Cross-WM (XTerra-WM) auf Hawaii gewonnen. Gegen ihn war aufgrund einer Aussage des Ex-Radprofis Bernhard Kohl, Weiss sei zur Blutabnahme bei der Plasmapheresestation Humanplasma gewesen, ein Dopingverfahren eingeleitet worden.
Das Urteil im Wortlaut:
Der von der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) gefasste Beschluss vom 27.9.2010, mit dem Michael WEISS vom Vorwurf eines Dopingvergehens im Herbst 2005 freigesprochen wurde, wird nicht bestätigt.
Michael WEISS wird mit Beschluss der Schiedskommission für die Anwendung einer verbotenen Methode im Herbst 2005, beginnend mit 29.11.2011, für zwei Jahre für alle Wettkämpfe gesperrt.
Die Schiedskommission hat damit den aus Formalgründen erfolgten Freispruch der Rechtskommission nach Beweisergänzung revidiert.
“Dieses Verfahren hat nichts mit der Gegenwart zu tun. Die Anschuldigungen reichen zurück in das Jahr 2005, als ich noch im MTB Zirkus unterwegs war und basiert auf einer verbalen Anschuldigung eines Einzelnen. Die NADA ist ein politisch motivierter Verein und die Entwicklung steht in einem kompletten Gegensatz zu den Regeln der Österreichischen Justiz,” so Michi Weiss in einer ersten Stellungnahme. Auf Twitter veröffentlichte Weiss zusätzlich noch folgendes: “Es war ein harter Tag für mich aber die Sonne wird auch morgen wieder aufgehen und ich werde weitermachen. Tausend Dank allen für die Unterstützung.“