Ob Weiss das zweitinstanzliche Urteil beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne anfechten wird, ließ Weiss vorerst noch offen. Der österreichische Ironman-Rekordhalter hat den Vorwurf, im Jahr 2005 gemeinsam mit Ex-Radprofi Bernhard Kohl in der Plasmapherese-Station Humanplasma zum Zweck des späteren Dopings Blut abgegeben zu haben, stets als unwahr zurückgewiesen. Eine Stellungnahme wird er erst in den nächsten Tagen abgeben. „Dieses Verfahren hat nichts mit der Gegenwart zu tun. Die Anschuldigungen reichen zurück in das Jahr 2005, als ich noch im MTB Zirkus unterwegs war und basiert auf einer verbalen Anschuldigung eines Einzelnen. Die NADA ist ein politisch motivierter Verein und die Entwicklung steht in einem kompletten Gegensatz zu den Regeln der Österreichischen Justiz“ so Weiss kurz angebunden.
Die fünfköpfige USK urteilte am Dienstag, dass der „aus Formalgründen“ erfolgte Freispruch in erster Instanz durch die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur nach „Beweisergänzung“ zu revidieren sei. Worin diese neuen Beweise bestehen, wurde nicht bekanntgegeben. Eine Möglichkeit sind die von Kohl oder anderen Zeugen vor der Rechtskommission noch verweigerten Aussagen, oder für den Fall relevante Gerichtsakten.