Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht innen 4 Wochen (ab 29.09.2013) die Erhebung eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil noch offen.
Bei Hempel hatte eine “Out of competition” -Kontrolle am 8. März das Vorhandensein verbotener Substanzen (Testosteron bzw. Testosteron-Vorläufer exogener Herkunft) ergeben. Der 39-Jährige hatte daraufhin auf eine B-Probe verzichtet und war Anfang Mai vom Profisport endgültig zurückgetreten. Alle Ergebnisse Hempels seit 8. März 2013 werden aus der Wertung genommen. Des weiteren trägt Hempel die Verfahrenskosten.