Der Österreichische Triathlonverband hat nach intensiver rechtlicher Prüfung Handlungsempfehlungen für Triathlon-Veranstalter veröffentlicht. Unter diesen Voraussetzungen genehmigt der ÖTRV heuer Triathlon-Veranstaltungen.
Die Handlungsempfehlungen beinhalten ebenso die maßgeblichen Punkte aus den Empfehlungen des Internationalen Triathlonverbandes (ITU) in Abstimmung mit der WHO sowie dem nationalen Regelwerk des ÖTRV.
Maximale Teilnehmerzahl
10 Abs 1 VO 197 idF 246 regelt, dass die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Personen nicht mitzuzählen sind. Da der ÖTRV davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei Veranstaltungen iSd § 10 von Publikumsveranstaltungen ausgegangen ist, dürften sohin auch die unmittelbaren Akteure der/für die Veranstaltung, bspw. Schauspieler, Bühnenarbeiter und damit wohl auch Sportler nicht mitzuzählen sein, vor allem, wenn es sich um eine anmeldepflichtige, an bestimmte Kriterien gebundene und damit auf einen bestimmbaren Kreis von Teilnehmer beschränkte Sportveranstaltung handelt. In einem solchen Fall sind aus unserer Sicht diese Sportler als zur Durchführung der Veranstaltung erforderliche Personen zu zählen und damit sind diese nicht mitzuzählen.
Voraussetzung dafür ist, dass die teilnehmenden Athleten eine gültige ÖTRV Jahreslizenz oder Tageslizenz am Wettkampftag haben und somit registriert sind.
Technical Officials und Organisationspersonal (bspw. Streckenposten, Sanitäter,….) sind jedenfalls nicht in die Gesamtzahl hinzuzuzählen.
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[accordion title=”Allgemeine Empfehlungen” load=”show”]
- Die Durchführung von Veranstaltungen ist erst nach entsprechender Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde möglich.
- Einhaltung aller durch die Österreichische Bundesregierung verordneter Auflagen betreffend Sport (Abstandsregeln, Masken, Handschuhe, …).
- In allen Bereichen muss die Einhaltung der Sicherheitsabstände gewährleistet sein.
- Alle teilnehmenden Athleten benötigen eine ÖTRV Jahreslizenz oder eine Tageslizenz. Die Tageslizenz ist am Veranstaltungstag bei der Anmeldung zu lösen.
- Eine Homologierung durch den ÖTRV ist für jede Veranstaltung verpflichtend (Risk Assessment). Diese wird rechtzeitig vor der Veranstaltung durch den nominierten Technischen Delegierten (TD) gemeinsam mit dem Veranstalter durchgeführt.
- Der TD für jedes Rennen wird von der Technischen Direktion des ÖTRV nominiert (Kosten trägt der ÖTRV).
- Athleten, die sich nicht gesund fühlen, haben zu Hause zu bleiben.
- Eine Einverständniserklärung ist von jedem Teilnehmer abzugeben.
- Verpflichtende Verwendung von Masken (MNS) und ggf. Handschuhe für alle Personen, die in Kontakt mit Athletinnen sind (Helfer, TOs, Registrierung, WZ, Start, Finish, Verpflegung, …).
- Verpflichtende Verwendung von Masken (MNS) für AthletInnen vor und nach dem Bewerb (z.B. beim Check‐In, der Startnummernabholung oder im Zielbereich).
- Im Zielbereich hat der Veranstalter für ausreichend MNS für die AthletInnen zu sorgen.
- Veranstalter müssen Desinfektion in ausreichender Menge (abhängig von der Anzahl der Starter) zur Verfügung stellen.
- An den Eingängen zu allen Räumlichkeiten oder Zelten muss eine Handdesinfektion vorhanden sein, Kontrolle der Eingänge.
- WCs sind regelmäßig zu desinfizieren, Waschräume bzw. Duschen sind nicht zugelassen.
- Einzelstarts sind vorgeschrieben, Startintervalle von mind. 10sec. Festlegung durch den TD bei der Homologierung.
- Der Vorstartbereich ist so zu gestalten, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden können (MNS erforderlich).
- Alle Rennen werden mit Windschattenverbot durchgeführt.
- Keine Pastapartys, Wettkampfbesprechung im Vorfeld online.
- Nur Online‐Voranmeldung erlaubt, keine Nachnennungen vor Ort. Tageslizenzen müssen ebenso Online im Vorfeld beantragt werden.
- Presse und Medienvertreter, unbedingte Einhaltung der Abstände und MNS.
- Startnummernausgabe – verpflichtend sind Abstände, Masken, Handschuhe.
- Ein Zeitfenster für Check‐In und Check‐Out ist zu definieren, dadurch Minimierung der Aufenthaltszeit, Maskenpflicht.
- Zeitnehmungs‐Chips und Klettbänder die von der Zeitnehmung ausgegeben werden sind zu desinfizieren.
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[accordion title=”Start / Schwimmen” load=”hide”]
- Nur Einzelstarts.
- 2 m Abstand zwischen den einzelne Teilnehmern beim Start.
- Verpflichtender Wartebereiche im Vorstartbereich der den Sicherheitsabstand (1 m) für die AthletInnen garantiert – Markierungen sind verpflichtend durch den Veranstalter anzubringen. Das Tragen des MNS bis zum Start ist verpflichtend.
- Bei der Startreihenfolge ist zu beachten, dass schnellere AthletInnen vor langsameren starten, dadurch werden Überholvorgänge reduziert.
- Schwimmabstand beim Überholen unbedingt einhalten, Überholverbot an Wendebojen (hier handelt es sich um Richtungsänderungen größer 90°).
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[accordion title=”Wechselzonen” load=”hide”]
- Durch die Einzelstarts ist gewährleistet, dass der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten wird, alternierendes „racking“.
- Grundsätzlich sind nur Outdoor‐Wechselzonen empfohlen. Mindestabstand 1 m.
- Ausnahme bei Indoor‐Wechselzonen: Keine Zuschauer zugelassen bzw. ist der für Indoor‐ Veranstaltungen vorgesehene Mindestabstand zwischen den Rädern (2 m) einzuhalten.
- Keine Wechselzelte, Kontrolle schwer möglich.
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[accordion title=”Rad” load=”hide”]
- Windschattenverbot.
- Seitlicher Abstand beim Überholen 1 m.
- Windschatten‐Abstand generell mit 12 m für alle Distanzen.
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[accordion title=”Lauf” load=”hide”]
-
• Empfohlen ist 1 m Abstand, sonst versetzt Laufen (45 Grad).
- Bei Überholen 1 m Seitenabstand.
- Wendepunktstrecken nur dann, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
- Optimal 1 Runde.
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[accordion title=”Labestellen” load=”hide”]
- Bis zur Sprint‐/Olympic Distanz keine Labestellen auf der Radstrecke.
- Auf der Radstrecke ab der Mitteldistanz sowie auf der Laufstrecke die Labestellen nur auf Basis „Self Service“ mit dem nötigen Abstand zwischen den Bechern (es darf nicht die Möglichkeit gegeben sein, dass AthletInnen mehr als einen Becher anfassen).
- Bei längeren Distanzen, Verpflegung nur „verpackt“.
- Auf der Lauflabe nur Wasser.
- Helfer mit MNS und Handschuhen.
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[accordion title=”Penaltybox” load=”hide”]
- Abstand und Maske für TOs (Abstandsmarkierungen sind anzubringen).
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[accordion title=”Zieleinlauf” load=”hide”]
- Mehrere Zieleinlaufkanäle zu je mind. 1 m oder nur ein Kanal mit Überholverbot im Zieleinlauf.
- Kein Aufenthalt im Ziel, separiert weiterleiten.
- MNS für AthletInnen nach Zieleinlauf durch Volunteers oder „SelfService“ mit Kontrolle.
- Zielverpflegung auf Basis „Self Service“.
- Wenn Essen in der Zielverpflegung dann nur verpackt.
- Keine gemeinsamen Zieleinläufe.
- Abstand, Masken und Handschuhe für Durchführungspersonal.
- Nur zugelassene Medienvertreter im Zielbereich.
- Sanitätsteam vor Ort.
- Finisher‐Medaillen sind bereits im „Startersackerl“.
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[accordion title=”Siegerehrung” load=”hide”]
- Ist nach Möglichkeit zu unterlassen (ev. Zusendung der Medaillen).
- Wenn ja, nur mit Sicherheitsabstand und MNS. Es ist auch unbedingt sicherzustellen, dass es zu keinem Körperkontakt kommt.
- Kein Shake Hands, keine Umarmungen, keine „Flower‐Ceremony“ und „Champagner“.
- Keine Rahmenbewerbe wie z.B. Tombola.
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[accordion title=”Staffeln” load=”hide”]
- Kein physischer Kontakt zwischen den Teilnehmern.
- Keine Übergabe von Timing‐Chip, jeder Staffelteilnehmer hat seinen eigenen Chip.
- Kein Aufwärmen in der Wechselzone.
- Staffeln in der WZ separieren, Abstand zwingend einhalten.
- Maskenpflicht für alle Staffelteilnehmer die nicht im Wettkampf sind.
- Keine gemeinsamen Zieleinläufe für Staffeln.
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