Reisedokumente
Für die Einreise in die Schweiz ist eine Identitätskarte oder ein Reisepass notwendig. Wenn der Reisepass bereits abgelaufen ist, so darf das Ablaufdatum nicht mehr wie 5 Jahre in der Vergangenheit liegen. Der Pass darf also seit weniger als 5 Jahren abgelaufen sein.
Einfuhrbestimmungen in die Schweiz
Folgende Mengen dürfen bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF eingeführt werden:
- Alkohol bis 18 % Vol.: 5 Liter pro Person und Tag
- Alkohol über 18 % Vol.: 1 Liter pro Person und Tag
- Fleisch: 1kg pro Person und Tag
- Zigaretten: 250 Stück pro Person und Tag
- Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken: 5 kg/Liter pro Person und Tag
- Butter und Rahm: 1 kg/Liter pro Person und Tag
Einfuhrbestimmungen nach Österreich
Folgende Waren müssen beim Passieren des Zolls deklariert werden:
- nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren
- ausserhalb der EU erworbene Waren, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen
- Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen
Die entsprechenden Freimengen bei der Einfuhr nach Österreich
Tabakwaren (pro Person ab 17 Jahren):
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (Zigarren mit höchstens 3 g Stückgewicht) oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholische Getränke (pro Person ab 17 Jahren):
- 1l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf während der Reise.
Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro (bei Einreise auf dem Landweg) – für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Barmittel
Barmittel können unbegrenzt mitgeführt werden und müssen nicht beim Zoll angemeldet werden. Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Führst du 10.000 Schweizerfranken oder mehr mit dir, wirst du dazu befragt. Dabei musst du Fragen zu deiner Person, zur Herkunft und zum Verwendungsweck des Geldes beantworten.
Vignette
Auf Autobahnen und Autostrassen muss für eine Vignette bezahlt werden. Der Verkaufspreis beträgt 40 Schweizer Franken. Die Vignette ist vom 1. Dezember bis 31. Jänner des aufgedruckten Jahres gültig. Vignetten mit kürzerer Gültigkeitsdauer sind nicht erhältlich.
Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheide am Fahrzeug aufgeklebt werden. Vignetten sind in Österreich beim ARBÖ und beim ÖAMTC erhältlich, in der Schweiz bei Poststellen und Tankstellen. In Österreich beträgt der Verkaufspreis der Vignette 40 Euro