Bereits im Vorfeld sorgte der Südsteiermark-Triathlon für Aufsehen. Die Behörden "zwangen" die Veranstalter zu einer Streckenänderung, welche die Organisatoren mit viel Müh und Fleiss umsetzen konnten, um so den Bewerb veranstalten zu können. Die zweite Triathlon Disziplin - das Radfahren - wird bei steirischen Veranstaltungen für die Veranstalter immer mehr zu einer Herausforderung, da die Anforderung der Polizei kaum zu erfüllen sind. So musste aufgrund einer sehr zweifelhaften Stellungnahme auch der Graz Triathlon 2024 abgesagt werden.

Für weiteres Aufsehen sorgte das Comeback des ehemaligen

EPO-Dopingsünders Florian Lienhart

. Damals

gestand Lienhart nach einer positiven Dopingprobe das Dopingvergehen

ein. Nun kommt der Hobby-Sportler zurück in den Triathlon Sport und gewinnt den Südsteiermark-Triathlon über die Olympische Distanz mit einem Start-Ziel Sieg mit zwei Minuten Vorsprung vor dem Profi-Triathleten Florian Kandutsch.

Zahlreiche Athleten haben sich im Vorfeld ein klares Statement gegen ehemalige Dopingsünder vom Veranstalter gewünscht. Dieser wandte sich an den steirischen Landesverband und in weiterer Folge an den ÖTRV und sah sich zu folgendem Statement veranlasst: "

Aufgrund der aktuellen Diskussion bezüglich Doping und das „Wiedereingliedern“ von Leuten, die eine Dopingstrafe abgesessen haben, melden wir uns als Steirischer Triathlonverband auch zu Wort. Offensichtlich sehen uns manche AthletInnen ja auch in der Pflicht, was zu tun. Vorweg, unser Handlungsspielraum ist beschränkt, was wir machen können und auch vermehrt machen wollen ist, unsere Athleten zu dem Thema zu sensibilisieren. Auf jeden Fall nehmen wir die Vorkommnisse ernst. Jedes Vergehen in dieser Hinsicht schadet dem Sport – schlechtes Image, keine Förderungen und Sponsoren, kein Nachwuchs usw. Grundsätzlich leben wir aber in einem Rechtsstaat, der auch das Doping-Thema klar regelt und auch Sanktionen bei Verstößen definiert. Wenn ich als AthletIn bei offiziellen Wettkämpfen starte, unterwerfe ich mich diesem Regelwerk. Einerseits werde ich bestraft, wenn ich dem nicht folge. Andererseits muss ich auch die Tatsache akzeptieren, dass bei abgesessener Strafe, AthletInnen wieder starten dürfen und mehr oder weniger bei 0 anfangen. Langer Rede kurzer Sinn, natürlich ist Doping das letzte was wir wollen und wir versuchen es mit all unseren Mittel zu vermeiden. Die Regeln dazu sind klar und transparent. Auch die Veranstalter sind an diese gebunden und müssen Athleten mit abgebüßter Strafe starten lassen, sobald es eine offizielle Veranstaltung des ÖTRV ist. Bitte akzeptiert das! Fairness sollte unser oberstes Motto sein!

"

Der Umgang mit ehemaligen Dopingsündern in Österreich ist auch bei den Veranstaltern unterschiedlich. Während zahlreiche Veranstalter ehemalige gesperrte Athleten nicht antreten lassen und zu unerwünschten Personen erklären, hofieren andere Veranstalter ebendiese.

Aus der Vergangenheit sind zwei Fälle aus Österreich bekannt, in welche Profi-Athleten involviert waren:

Hannes Hempel erkämpfte sich per einstweiliger Verfügung seinen Start beim IRONMAN Austria

. Im Vorfeld wurde Hannes Hempel, der schlussendlich lebenslang gesperrt wurde, von den Veranstaltern persönlich eingeladen, weswegen das Gericht entschied, dass ein Vertragsverhältnis zustande gekommen war.

Ein weiterer Fall betraf den Linz Triathlon, organisiert von TriRun Linz. Obmann Wilhelm Holzleitner bliebt standhaft und verwehrte einem ehemaligem, wegen Doping gesperrtem Profi die Startnummer. Dieser erwirkte ebenfalls eine Einstweilige Verfügung für seinen Start. Die Angekündigte Klage über 30.000 Euro Kostenersatz wurde allerdings nie eingebracht. Nach einem Obmann-Wechsel beim Linzer Verein schlug man neue Töne an und lud den, vormaligen Linz Triathlon Sieger und zwischenzeitlich wegen Doping gesperrten Filip Kristl ein.

Meinung

Muss ein ehemaliger Hobbysportler und Doping-Sünder wieder in der Triathlon-Szene empfangen werden? Man stelle sich vor, ein Finanzbetrüger versucht wieder bei einer Bank arbeiten zu können. Oder ein Supermarkt-Ladendieb bewirbt sich im Supermarkt um eine Arbeit. Ja für eine zweite Chance, aber nicht an der Startlinie.

Für die Dauer der Veranstaltung gilt das Hausrecht des Veranstalters. Ehemalige Dopingsünder können - so wie in diesem Fall - ein negatives Image über die Veranstaltung bringen. Aus diesem Grund kann jeder Veranstalter von seinem Hausrecht gebraucht machen und den Start mit Hinweis auf seine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" - sofern dort niedergeschrieben - untersagen.

Juristisch ausgefochten wurde dies von den Gerichtshöfen in Österreich noch nicht, da bisher kein Athlet eine entsprechende Klage einbrachte.