Florian Lienhart war wegen Verstößen gegen das Anti-Doping Gesetz bis auf weiteres suspendiert. Der ÖADR fällte nun ein Urteil und sperrte den Triathleten für 4 Jahre. Die Sperre endet am 2.2.2023 um 24:00 Uhr.
Das Urteil gegen Florian Lienhart im Wortlaut
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Florian LIENHART, geboren am 08.04.1995, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.
Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der durchgeführten Anhörung, dass bei Florian LIENHART anlässlich von Kontrollen „In-Competition“ am 25.05.2019 im Zuge der Österreichischen Staatsmeisterschaften (Crosstriathlon) und am 09.06.2019 im Zuge des Neufelder Triathlons jeweils die verbotene Substanz “Erythropoetin (EPO)” – Klasse S2.1.1 der Verbotsliste 2019 in der Dopingprobe gefunden wurde.
Weiters wurde aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei im Zusammenhang mit der „Operation Aderlass“ festgestellt, dass Florian LIENHART im Zeitraum von Jänner 2019 bis März 2019 EPO und das Wachstumshormon Genotropin erworben und an sich angewendet sowie im Frühjahr 2019 zu einem nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt versucht hat, sich eine intravenöse Infusion mit 100 bis 250 ml in Kochsalzlösung aufgelöstem EPO zu verabreichen.
Alle ab dem 1. Jänner 2019 von Florian LIENHART erzielten Wettkampfergebnisse wurden gestrichen.
Die Laufzeit der Sperre beginnt ab dem Tag der vorläufigen Suspendierung, dem 03.08.2019 und endet unter Berücksichtigung der teilweisen Aussetzung am 02.02.2023 um 24:00 Uhr, sofern die Aussetzung nicht widerrufen wird.
Florian LIENHART wurde weiters zum Ersatz der Kosten des gesamten Verfahrens verpflichtet.
Die Entscheidung der Rechtskommission ist noch nicht rechtskräftig, da die Verfahrensparteien in der 4- wöchigen Frist eventuell noch ein Rechtsmittel ergreifen können