In den aktuellen COVID-19 Verordnungen wird keine Unterscheidung zwischen Training und Veranstaltung vorgenommen. Die Einschränkungen für Veranstaltungen gelten auch für das Training.
Trotz dieser aktuellen Einschränkungen finden weiterhin Laufwettkämpfe statt. In Oberösterreich wird die ALOHA Winterlauf Serie Linz sowie der floro Winterlauf Cup in Gmunden auch unter Berücksichtigung der aktuellen Maßnahmen COVID-19 konform durchgeführt.
Folgende Übersicht bildet die Maßnahmenverordnung für den Sport ab 25. Oktober ab:
Location | Mindestabstand beim Betreten | Maskenpflicht beim Betreten | Mindestabstand beim Sport | TeilnehmerInnengrenze bei Veranstaltungen | |
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Sportstätte | outdoor | 1m | nein* | ja, außer bei Sportarten, bei deren sportspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, und bei Sicherungsleistung | 12** |
indoor | ja | 6** | |||
Öffentliche Freifläche (Wiese, Park, etc.) | nein* | 12** |
* ausgenommen Zuseher bei Veranstaltungen
** In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Bei Mannschaftssportarten/bewerben ist die für die Ausübung der jeweiligen Sportart erforderliche Anzahl an Sportler nicht in die Höchstteilnehmerzahl miteinzurechnen. Im Spitzensport dürfen bis zu 100 Sportler indoor und 200 Sportler outdoor teilnehmen.