Die Anzahl der nationalen und internationalen Triathlon-Wettkämpfe im Jahr 2020 blieb überschaubar, weshalb es auch innerhalb der Sportordnung nur wenig Änderungen gab. Die Sportordnung wird jährlich von den nationalen Verbänden überarbeitet. Darin fließt das Feedback der Technical Officials aus dem Vorjahr sowie die Änderungen von World Triathlon ein. Unstimmigkeiten werden versucht, klarer zu formulieren und ein exaktes Regelwerk vorgegeben.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Geringfügige Änderungen bei den Wettkampfdistanzen
Neu ist zusätzlich: Distanzvorgaben für Nachwuchs beim Aquathlon, Crosstriathlon und Wintertriathlon. Unter Mitteldistanz werden nun alle Distanzen zwischen Standarddistanz (Olympische Distanz) und Langdistanz zusammengeworfen. Die Schwimmstrecke darf zwischen 1.000 und 3.000 Meter betragen, die Radstrecke zwischen 80 und 100 Kilometer sowie die Laufstrecke zwischen 10 und 21,1 Kilometer. - Distanzabweichungen bei Ö(ST)M ab der Mitteldistanz nur mehr +/- 5% statt +/- 10%:
Bei Österreichischen Staatsmeisterschafts- bzw. Öst. Meisterschafts-Bewerben dürfen die Abweichungen maximal +/- 10% bis zur Olympischen oder Standard Distanz bzw. +/- 5% ab der Mitteldistanz betragen. - WITRI: Genaue Regelung beim 2. Wechsel
Bei Wintertriathlon-Bewerben ist nach der Skiaufstiegslinie eine Littering-Zone vorzusehen, damit Athleten ev. verwendete Schuhabdeckungen wegwerfen können. - Kriterien über die Verwendung von Kälteschutzanzügen:
Neu bei ÖSTM: Bei Österreichischen Staatsmeisterschaften bis zur Olympischen Distanz, die in einem eigenen und zeitlich getrennten Rennen durchgeführt werden, gilt:- 20,0°C und darüber Wetsuit-Verbot
- 15,9°C und darunter Wetsuit-Pflicht
- Fahrräder / Ausrüstung (12 statt 16 Speichen – Anpassung an internationales Reglement)
In Windschattenrennen müssen beide Laufräder von Speichenkonstruktion (die Laufräder müssen mindestens 12 Speichen aufweisen, können flach, rund oder oval sein und sie dürfen nicht breiter als 10mm sein) sein. - Wechselzone: Allgemeines / Punkt i:
Wird eine Wechselbox vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, so ist diese verpflichtend zu benutzen. Für den Wettkampf benötigte Ausrüstungsgegenstände (Laufschuhe, Brillen, …) dürfen außerhalb der Box im Bereich von 50 cm platziert werden. Benutzte Ausrüstungsgegenstände müssen ausnahmslos in der Box verwahrt werden. Nach dem zweiten Wechsel dürfen keine Ausrüstungsgegenstände außerhalb der Box verbleiben. Sobald ein Teil der Ausrüstung in der Box liegt, gilt dies als ordnungsgemäß abgelegt.