Nach dem erstinstanzlichen Urteil, dass triangle bereits zur Zahlung verurteilt hatte (trinews.at Bericht) wurde dieses Urteil nun vom Obersten Gerichtshof bestätigt und ist wohl wegweisend für alle Veranstaltungen in Österreich.
Der ehemalige Trainer von Hannes Hempel, wurde zugestanden, dass beim Check In zu wenig Zeit war, den Haftungsfreisteller zu lesen. Weshalb er davon ausging, dass die Räder in der Wechselzone versichert seien.
Triangle muss nun für den entstandenen Schaden (Materialwert inkl. Zinsen und Prozesskosten) 16.688 Euro an Mirnig überweisen.
Die Auswirkungen des Urteils auf die Startgelder kann im Moment noch kein Veranstalter abschätzen. 2008 war keine Versicherung bereit, die Räder in der Wechselzone zu versichern. Ohne Versicherung haftet allerdings der Veranstalter direkt – und diese Haftung wird wohl kein kleiner Verein übernehmen können.