Erneut Triathlon. Wieder ein Age Group Athlet. Der Triathlet Alexander Pachschwöll wurde im Rahmen des Ultra Triathlon Bad Radkersburg positiv getestet. Die Verbotene Substanz „4-Methylhexan-2-amine“ ist vor allem in Fatburnern und verunreinigten Nahrungsmittelergänzungen enthalten. Aus diesem Grund raten wir dazu, Nahrungsmittelergänzungen wie Riegel, Gels und isotonische Getränke nur bei unseren bekannten Partnern fitomenal.at oder pb-shop.at zu bestellen
Untenstehend der Wortlaut der Pressemitteilung der ÖADR:
Die gemäß § 7 Anti-Doping Bundesgesetz 2021 eingerichtete Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) erstattet nachstehende Pressemitteilung über ein bei der ÖADR abgeführtes Anti-Doping-Verfahren:
gegen Alexander PACHSCHWÖLL (Triathlon)
wegen Art. 2.1 und 2.2 der World Triathlon Anti Doping Rules 2021
Anwendung und Vorhandensein der gemäß WADA Prohibited List 2023 verbotenen Substanz
„4-Methylhexan-2-amine“ (Klasse S6 – Stimulanzien) in der Dopingprobe des Sportlers
Einvernehmliche Verfahrensbeilegung
Verhängung einer 2-jährigen Sperre ab dem 03.09.2023 (Ende 02.09.2025 um 24:00 Uhr)
Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 5 iVm 18 Anti-Doping Bundesgesetz 2021 (ADBG 2021) hat die NADA Austria gegen Alexander Pachschwöll, geboren am 26.07.1982, einen Prüfantrag wegen eines Verstoßes gegen geltende Anti-Doping Bestimmungen bei der ÖADR eingebracht.
Ausgehend von diesem Prüfantrag und dem vollen Geständnis des betroffenen Sportlers kann davon ausgegangen werden, dass Alexander Pachschwöll am 3. September 2023 im Rahmen des Ultra Triathlon Bad Radkersburg eine Urinprobe abgegeben hat, die das Vorhandensein der verbotenen Substanz „4-Methylhexan-2-amine“ (Klasse „S.6b. – Spezifische Stimulanzien“) auswies.
Auf der Basis der Bestimmungen des Art. 10.8.2 der World Triathlon Anti Doping Rules 2021 wurde das Verfahren mit Vereinbarung vom 10.1.2024 einvernehmlich mit der Verhängung einer Sperre im Ausmaß von 2 Jahren, die mit 03.09.2023 zu laufen beginnt und am 02.09.2025 um 24:00 Uhr endet, sowie der Aberkennung aller ab dem 03.09.2023 erzielten Ergebnisse und Preise beigelegt.
Von dem betroffenen Sportler sind weiters die Kosten des Verfahrens zu tragen.