- per sofort Veranstaltungen bis 100 Personen erlaubt,
- per 1. Juli 2020 Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Freiluftbereich zulässig und
- per 1. August Veranstaltungen im Freiluftbereich mit bis zu 750 Personen erlaubt.
- Mit der Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde sind per 1. August 2020 sogar Freluft-Veranstaltungen mit bis zu 1250 Personen möglich. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein COVID-19-Präventionskonzept des Veranstalters.
Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
COVID-19-Beauftragter
Jeder Organisator von Veranstaltungen mit über 100 Personen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere:
- Regelungen zur Steuerung der Besucherströme,
- spezifische Hygienevorgaben,
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
- Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.
Seitens des Gesundheitsministerium wird es diesbezüglich noch eine Vorlage geben.