Zahlreiche abgesagte Triathlonbewerbe in Österreich stellen auch den ÖTRV vor eine neue Herausforderung. Nun hat der ÖTRV auf die Situation reagiert und erstattet bis zu 50 Prozent der Kosten der Jahreslizenz zurück. Die Abwicklung erfolgt über die Vereine. Erster Ansprechpartner für Athleten ist der Verein, bei welchem die Jahreslizenz gelöst wurde.
Das Refundierungsmodell sieht folgendermassen aus:
Generell ist dabei voran zu stellen, dass alle ÖTRV Lizenznehmer im Jahr 2020, unabhängig der Austragung von Wettkämpfen, den vollen Versicherungsschutz genießen.
Für ALLE bis zum 04.03.2020 bereits verrechneten Lizenzen gilt daher folgendes Refundierungsmodell:
Grundsätzlich behält der ÖTRV für die Finanzierung des Versicherungsschutzes, die administrativen Aufwendungen, den Refundierungsanteil an die Landesverbände und unsere sonstigen Serviceleistungen (z.B. Versand TRIIT! Magazin,…) 50 % der Lizenzgebühr aller ÖTRV Lizenzen 2020 ab der Klasse U 23 ein.
Für Schülerlizenzen, welche kostenlos vom ÖTRV zur Verfügung gestellt werden, erfolgt keine Refundierung.
Für Lizenzen der Kategorie Jugend und Junioren ist der Deckungsbeitrag des ÖTRV höher als der Lizenzbeitrag, weshalb wir um Verständnis bitten, dass wir für diese Lizenzgruppe keine Refundierung vorsehen können.
Die Regelung betreffend der weiteren 50 % des Lizenzbeitrages hängt von zwei Szenarien ab:
1. Renndurchführungen im heurigen Jahr
- Sollten im heurigen Jahr keine Rennen mehr stattfinden, refundiert der ÖTRV für alle Lizenzen (ab der Klasse U23) 50 % der jeweils gelösten Lizenzgebühr (Classic-Lizenz € 29,50; Premium-Lizenz € 39,50).
- Sollten im heurigen Jahr noch Rennen durchgeführt werden können, refundiert der ÖTRV für alle Lizenzen (ab der Klasse U23) 25 % der jeweils gelösten Lizenzgebühr (Classic-Lizenz € 14,75; Premium-Lizenz € 19,75).
Hinweis: Um die Refundierung beanspruchen zu können, müssen die Vereine aktiv werden.
Um die Verwaltungskosten im Verband bewältigen zu können, und die Nachwuchsarbeit zu finanzieren, bittet der Österreichische Triathlonverband um einen Solidaritätsbeitrag der Jahreslizenznehmer.
Wie auch die Vereine erbringt der Österreichische Triathlonverband zahlreiche Leistungen, die mit der Jahreslizenz der Teilnehmer finanziert werden. Neben dem Spitzensport ist der ÖTRV vor allem im Breitensport sehr engagiert. Dies kommt uns Athleten zugute. Sofern es sich ein Athlet leisten kann, bitten auch wir um eine Unterstützung des ÖTRV mittels eines Solidaritätsbeitrag.
Es soll nicht der Athlet tätig werden, sondern nur der Verein des Athleten für diesen. Das steht auch ausdrücklich so im Email des ÖTRV und wurde hier falsch „fett“ zitiert
Hallo Peter,
da der Athlet die Jahreslizenz bezahlt ist es an diesem zu entscheiden, was er mit der Rückerstattung anfangen möchte. Tätig werden muss danach der Verein und die Wünsche seiner Athleten entsprechend an den ÖTRV melden.