Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Florian LIENHART, geboren am 08.04.1995, einen Antrag betreffend die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (vorläufige Suspendierung) gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes ITU eingebracht.
Den diesem Prüfantrag beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte Florian LIENHART im Rahmen einer am 25.05.2019 im Zuge der Österreichischen Staatsmeisterschaften auf der Sprintdistanz (Crosstriathlon) und am 09.06.2019 im Zuge des Neufelder Triathlons durchgeführten In-Competition-Control (ICC) Urinproben abgegeben hat, die das Vorhandensein einer verbotenen Substanz, nämlich der Substanz “Erythropoetin (EPO)” – Klasse S2.1.1 der Verbotsliste 2019, auswiesen.