Die IRONMAN-Wettkampfregeln bezüglich der Abstände beim Windschattenfahren gelten zukünftig weltweit bei IRONMAN und IRONMAN 70.3-Veranstaltungen.
Windschattenzone:
Die Rad-Windschattenzone verlängert sich bei Altersklassenathleten auf 12 Meter, gemessen beginnend an der vorderen Kante des Vorderrads und endend an der vorderen Kante des Rades des Überholenden (6 Radlängen tatsächlicher Abstand zwischen zwei Rädern).
Ein Altersklassenathlet darf in die Windschattenzone eines anderen Athleten während eines Überholvorganges eintreten und muss ohne Unterbrechung die Windschattenzone durchqueren. Der Überholvorgang muss in maximal 25 Sekunden abgeschlossen sein, der Athlet muss dann die Windschattenzone des anderen Athleten verlassen haben.
Three strikes out!
Bisher galt eine beliebige Kombination aus drei verschiedenen Strafen als Disqualifikation. Ab sofort gilt diese Regelung nur mehr bei drei blauen Karten. Blaue Karten zeigen Vergehen wie Windschattenfahren und Umweltverschmutzung (Littering) an. Gelbe Karten (Alle anderen Strafvergehen) werden hier nicht mehr berücksichtigt. Was aber nicht heisst, dass wiederholte Vergehen nicht auch zu einer Disqualifikation wegen Unsportlichkeit führen kann.
Schwimmanzüge
Durfte bei Neoprenverbot die Wettkampfkleidung nicht über die Schultern gehen, sind nun Anzüge erlaubt, welche auch die Schulter bedecken und bis zum Ellbogen reichen. Hier reagierte man auf den aktuellen Trend in Richtung der aerodynamischen Radanzüge, welche auch die Schultern bedecken.
Schnorchel
Bei amerikanischen IRONMAN Bewerben waren bis dato Schnorchel beim Schwimmen erlaubt. Ab sofort sind diese bei allen IRONMAN und IRONMAN 70.3 Bewerben verboten.