Neben Hotels und Freizeitanlagen dürfen auch Schwimmbäder am 29. Mai wieder öffnen. Das stellte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag klar.
Diesbezüglich würden derzeit Konzepte mit Betroffenen erarbeitet, „was bestimmte Regelungen und Auflagen betrifft“. Risiken sollen im Voraus geklärt werden. Dazu gehören laut Anschober auch Untersuchungen, ob über und durch das Wasser eine Übertragung des SARS-CoV-2-Virus möglich ist.
„Baden und Schwimmen kann und darf nur unter der Voraussetzung passieren, wenn das Ansteckungsrisiko minimiert wird“, so auch Czernohorszky. Das Verwenden von Masken, Händehygiene, Abstand beim Eingangsbereich, in den Wiesen, den Becken und auch bei Naturgewässern seien Vorgaben. Die Zahl der Badegäste werde jedenfalls begrenzt, Gäste entsprechend informiert, die Bademeister würden darauf achten.“