Im Fall des Überprüfungsantrages der Sportlerin Romana SLAVINEC, geb 25.7.1990, (Wintertriathlon) gegen die Entscheidung der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) vom 14.7.2021 ist die Unabhängige Schiedskommission unter dem Vorsitz von Mag. Peter Treichl nach mündlichen Verhandlungen und eingehenden Beratungen zu folgendem Ergebnis gelangt:
Die von der ÖADR verhängte Sperre der Sportlerin Romana SLAVINEC für alle nationalen und internationalen Wettkämpfe (aller Sportarten) von 14 Monaten wird bestätigt. Die Sportlerin hat bei Kontrollen „in-competition“ am 19.2.2021 im Zuge des World Triathlon Wintercups in Asiago, Italien und am 6.3.2021 im Zuge der ÖSTM, Wintertriathlon Dopingproben abgegeben, in denen jeweils die verbotene Substanz FENOTEROL, die in die Klasse S3 Beta-Agonisten der Verbotsliste 2021 fällt, gefunden wurde. Dadurch hat Romana SLAVINEC gegen Art 2.1 der World Triathlon Anti -Doping Rules 2021 verstoßen.
Die von der ÖADR festgelegte und von der USK bestätigte Sperre begann am 8.4.2021 und endet mit Ablauf des 7.6.2022.
Romana SLAVINEC wurde weiters zum Ersatz der Kosten des Verfahrens verpflichtet.