Der Krisenstab des Gesundheitsministeriums hat eine Interpretation der aktuellen Verordnung hinsichtlich Training in Kleingruppen mit Kindern bzw. Minderjährigen (unter 18 Jahren) im Freien herausgegeben.
Maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten und weitere maximal 6 Kinder bzw. Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, können gemeinsam trainieren. Dabei ist es nicht relevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder bzw. Minderjährige kommen.
In der aktuellen Verordnung ist diese Regelung unter § 13 Abs. 3 Z 10 wieder zu finden. Demnach ist
- ein Outdoor-Einzeltraining mit Trainer/in oder
- das Training mit 1-2 Trainer/innen und sechs Kindern aus unterschiedlichen Haushalten möglich.
Allgemein gilt, es muss jederzeit ein Meter Abstand gehalten werden und es dürfen ausschließlich Sportarten ausgeübt werden, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu keinem Körperkontakt (ausgenommen Sicherungs- und Hilfeleistung) kommt.