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Home Triathlon Szene Triathlon Szene Österreich

Auswirkungen des überarbeiteten ITU Regelwerks

Stefan Leitner von Stefan Leitner
21. Januar 2015
in Triathlon Szene Österreich
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Auswirkungen des überarbeiteten ITU Regelwerks
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Bekleidungsvorschriften

Die erste Änderung bezieht sich auf die Bekleidung. Ab heuer dürfen auf den Triathlonanzügen der Athleten keine politischen, religiösen bzw. radikalisierenden Aufdrucke mehr vorhanden sein. Verstößt ein Athlet gegen die obige Vorschrift, bzw. das Bekleidungsreglement allgemein, kann dem Athleten entweder ein neutraler Wettkampfanzug der ITU zur Verfügung gestellt werden, oder aber ein Wettkampfrichter kontrolliert das übermalen der Aufdrucke mit einem Permanentmarker.

Athleten dürfen ab 2015 nur mehr aus religiösen Gründen ihren gesamten Körper – mit Ausnahme des Gesichts – bedecken. Dabei muss das Material von der FINA genehmigt sein und darf während dem Radfahren nicht behindern. Weiters müssen Identifikationsmerkmale (wie die Startnummer) über den Anzug angezogen werden.

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Das Wetter

Auch auf das Wetter geht die ITU ein. So sind folgende Szenarien erlaubt. Der Wettkampfrichter darf aufgrund des Wetters den Bewerb auch als Duathlon, Aquathlon, swim-run, bike-run oder run-bike austragen. Einzelstarts wie beim Zeitfahren sind erlaubt.

Während dem Wettkampf kann der Chefkampfrichter die Länge maximal einer Disziplin kürzen.

Zeitstrafe

Neu wird es eine blaue Karte geben. Diese wird bei einer Verletzung der Drafting Regel gezeigt. Alle anderen Strafen werden mit einer gelben Karte angezeigt.

Auswirkung auf Österreich: Bleibt die Regel auch 2016 im Regelwerk der ITU, wird diese Regel auch in Österreich übernommen. Für die Saison 2015 gibt es bei uns weiterhin nur die gelbe Karte. Athleten, die an internationalen Meisterschaften der ITU oder ETU teilnehmen – zum Beispiel die Europameisterschaften in Genf – werden die blaue Karte allerdings bereits berücksichtigen müssen.

Neoprenverbot

Auf der Mittel und Langdistanz gilt für Age Group Athleten ein Neoprenverbot bei einer Wassertemperatur von 24,5 Grad und darüber. Der Neoprenanzug wird zur Pflicht, wenn die Wassertemperatur 16 Grad beträgt oder darunter fällt.

Radfahren mit Windschattenfreigabe

Die Laufräder müssen zumindest 12 Speichen aufweisen. Scheibenlaufräder sind verboten. Weiters sind nur klassische Rennlenker erlaubt. Aufleger – egal welcher Länge – sind in Age Group Bewerben (Für Elite, U23, Junioren und Jugend gilt dieses Verbot nicht) verboten. Das Windschattenfahren hinter einem Motorrad ist verboten. Frauen dürfen nur hinter Frauen, Männer nur hinter Männern im Windschatten fahren.

Auswirkung auf Österreich: Bleibt die Regel auch 2016 im Regelwerk der ITU, wird diese Regel auch in Österreich übernommen. Für die Saison 2015 sind Clip Ons in Österreich weiterhin erlaubt. Athleten, die an internationalen Meisterschaften der ITU oder ETU teilnehmen – zum Beispiel die Europameisterschaften in Genf – werden von dieser Regel allerdings betroffen sein.

Radfahren ohne Windschattenfreigabe

Die Windschattenbox beträgt bei Elite Athleten genau 12 Meter, gemessen am vordersten Punkt des Vorderrades. Bei Age Group Athleten beträgt die Windschattenbox 10 Meter. Beim Überholvorgang darf sich der Überholende für maximal 20 Sekunden in der Windschattenbox aufhalten. Die verbotene Windschattenbox hinter Motorrädern beträgt einheitlich 12 Meter, hinter Autos 35 Meter.

Barfuß Laufen

Seit Dezember 2014 ist es erlaubt, barfuß auf der Laufstrecke zu laufen.

Der Zieleinlauf

Im Ziel ist jener Athlet, bei welchem der Rumpf die vertikale Linie der Ziellinie überquert.

Die Wechselzone

Nach dem Rad fahren muss das Fahrrad innerhalb eines halben Meters seines zugewiesenen Abstellplatzes wieder abgestellt werden. Es spielt dabei keine Rolle, in welche Richtung das vordere Laufrad zeigt. Es dürfen aber keine anderen Athleten dadurch behindert werden.

Individuelle Markierungen zum schnelleren Auffinden seines Fahrrades sind nicht erlaubt. Diese Markierungen werden von Wettkampfrichtern ohne Hinweis an den Athleten entfernt.

Wintertriathlon

Neben dem klassischen Wintertriathlon mit den Disziplinen Laufen – Mountain biken und Langlaufen gibt es auch den neuen „S3 Winter Triathlon“. Dieser besteht aus den drei Disziplinen Schneeschuh gehen – Eisschnelllauf und Langlaufen. Die Distanzen beim neuen „S3 Winter Triathlon“ wurden mit 4-6 km Schneeschuh gehen, 10 – 14 km Eisschnelllauf und 7 bis 9 Kilometer Langlaufen festgelegt.

Tags: ITUÖTRV

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