Der ÖTRV hat die ÖTRV Sportordnung auf den aktuellen Stand gebracht und teilweise die Änderungen von World Triathlon übernommen. Die wichtigsten Änderungen im Detail:
Unterschiedliche Wertungsberechtigung bei Staatsmeisterschaften und Meisterschaften
Wertungsberechtigt sind alle Athleten, die vor der jeweiligen Meisterschaft die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- ÖSTM: Besitz einer gültigen ÖTRV-Jahreslizenz UND der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Die ÖTRVJahreslizenz muss bis spätestens Mittwoch, 12:00 Uhr vor dem jeweiligen Meisterschaftswochenende genehmigt sein. - ÖM: Besitz einer gültigen ÖTRV-Jahreslizenz und der österreichischen Staatsbürgerschaft. Die ÖTRVJahreslizenz muss bis spätestens Mittwoch, 12:00 Uhr vor dem jeweiligen Meisterschaftswochenende genehmigt sein.ODER
Besitz einer gültigen ÖTRV-Jahreslizenz und Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens 01.01. des Vorjahres und Verzicht auf Wertungsberechtigung bei nationalen Meisterschaften in einem anderen Land im jeweiligen Kalenderjahr. Die Unterlagen (Meldezettel und Verzicht der Wertungsberechtigung bei nationalen Meisterschaften in einem anderen Land im jeweiligen Kalenderjahr) muss bis spätestens Mittwoch, 12:00 Uhr vor dem jeweiligen Meisterschaftswochenende vorliegen und somit die ÖTRV Jahreslizenz genehmigt sein.
Es kann somit sein, dass der schnellste Athlet eines ÖSTM Bewerbes nicht Österreichischer Staatsmeister, allerdings Österreichischer Meister seiner Altersklasse wird.
Zeitstrafen
Die Zeitstrafen wurden an das Regelwerk von World Triathlon angepasst
Dauer für Zeitstrafen auf der Radstrecke für Windschattenvergehen:
- Bis einschließlich Sprintdistanzbewerbe: 30 Sekunden Zeitstrafe
- Bei Standarddistanzbewerben 1 Minuten Zeitstrafe
- Ab Mitteldistanzbewerben 2 Minuten Zeitstrafe
Für Vergehen gegen das Windschattenverbot wird ab 2025 die blaue Karte und nicht mehr die gelbe Karte gezeigt.
Wettkampfanzüge
Bei den Wettkampfanzügen sind nun auf allen Distanzen Ärmel bis zum Ellenbogen erlaubt.
Die Oberkörperbekleidung muss so getragen werden, dass sich beide Träger ordnungsgemäß auf den Schultern befinden und der Brustkorb bedeckt ist. Ein Reißverschluss auf der Vorderseite der Wettkampfbekleidung muss immer im unteren Teil verbunden und 100 m vor dem Ziel komplett geschlossen sein.
Anmerkung: Ob diese 100m Linie vor Wettkämpfen für Athleten gekennzeichnet werden muss, wurde seitens des ÖTRV noch nicht kommuniziert. Ebenso die Strafe bei einem Vergehen gegen die Regel.
Wirrwarr um Radzulassungen
In diesem Bereich hat World Triathlon einige Änderungen vorgenommen, die von den nationalen Verbänden unterschiedlich interpretiert werden. In Deutschland wurde das Regelwerk eng ausgelegt – so sind manche Räder und 2024 noch regelkonforme Flaschenhalter von z.B.: Canyon nicht mehr zulässig. Bei IRONMAN Bewerben in Deutschland hingegen wären die Räder und Flaschenhalter zugelassen. In Österreich wurden diesbezüglich keine Anpassungen vorgenommen.
Es kann somit sein, dass ein Rad bzw. integrierte oder aufgesetzte Trinksystem in Österreich erlaubt ist, bei Bewerben in Deutschland nicht ABER bei IRONMAN Events in Deutschland schon.
Hier ist es nun Aufgabe der nationalen Verbände und World Triathlon, rasch für Klarheit zu sorgen.