Die neue Sportordnung des ÖTRV sorgte für ordentlich Gesprächsstoff in den letzten Tagen. In den Sozialen Medien diskutierten zahlreiche Athleten die Auswirkungen, und erste Triathleten überlegen sogar, bei Bewerben nicht an den Start zu gehen, da es hier tendenzieller kühler sein könnte. Weitreichende Folgen also nicht nur für Athleten, sondern auch für Veranstalter.
Besonders das Verbot von Ärmlingen, Knielingen und Jacken ausschließlich während dem Radfahren sorgte dabei für Unmut bei Athleten. Zum Einen ist das Temperaturempfinden individuell und zum Anderen dienen Ärmlinge durchaus auch dem Sonnenschutz an sehr heissen Tagen.
Der ÖTRV hat die entsprechende Stelle im Reglement gegenüber Trinews erklärt:
Diese Regelung ist, aufgrund einer Regelanpassung von World Triathlon und nach eingehender Diskussion in der Technischen Kommission in die Sportordnung des ÖTRV übernommen worden.
Da das TO-Ausbildungswesen seit vielen Jahren durch den Weltverband zertifiziert ist – und darauf sind wir stolz – sind wir auch verpflichtet, unser Nationales Regelwerk an die Competition Rules von World Triathlon anzugleichen oder eventuelle Abweichungen zu dokumentieren und begründen.
Der Grund diesen Formulierung liegt daran, dass es immer mehr Bewerbe gibt wo die Athleten ihre Startnummer als Body-Marking haben und bei Verwendung von langen Ärmeln ( Jacke, Ärmlingen, …) die Startnummer nicht mehr erkennbar ist.
Auf der Mittel- und Langdistanz war die Verwendung von langen Ärmeln oder einer Jacke noch nie ein Problem und wird es auch in Zukunft nicht sein. Über die Sprint- oder Kurzdistanz und vor allem bei Ö(St)M wird dies bei extremen Witterungsverhältnisse auch weiterhin möglich sein, aber eben nur auf “Anweisung” des TD bzw. ChTO (beim Briefing) war und wird auch kein Problem sein.
Die Änderung gegenüber den Vorjahren ist aber noch nicht in Stein gemeisselt: „Uns war nicht bewusst, das dieser Punkt eine derart weltbewegende Unsicherheitswelle auslösen kann. Wir werden in der Technischen Kommission nochmals über eine eventuell adaptierte Formulierung nachdenken.“ so der ÖTRV.
Anmerkung Trinews: Eine derartige Regelung im Bereich von ITU und ETU Events macht durchaus Sinn. Auch eine Erweiterung auf Österreichische Staatsmeisterschaften – sofern Body Marking angeboten wird – ist unter dem internationalen Gesichtspunkt angebracht. Eine Ausdehnung der Reglung auf Age Group Bewerbe, vor allem im Hinblick auf Einsteiger ist allerdings nicht zielführend, um den Triathlon Sport in Österreich einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.