Ja, weil wir ansonsten so Natur liebenden Athleten nicht sehr viel von unserer Liebe für die Natur zeigen. Ein ausgedrücktes leeres Gel hier, ein halber Powerriegel da. Eine Trinkflasche hier, eine Bananenschale da … Links und Rechts der Rad- und Laufstrecken schaut es teilweise ziemlich furchtbar aus.
Die ÖTRV Sportordnung sagt dazu: „Gründe für Disqualifikationen: Das Wegwerfen von Gegenständen auf der Rad- und Laufstrecke (ausgenommen in den seitens des Veranstalters vorgesehenen Bereichen.“
Aus diesem Grund wird „Littering“ – die Verschmutzung der Umwelt – von den Kampfrichtern heuer stärker geahndet. Ein Verstoß gegen das Reglement führt unweigerlich zur Disqualifikation. Im Regelfall bieten die Kampfrichter den Athleten die Möglichkeit, die verlorene Verpackung aufzuheben, und danach den Wettkampf fortzusetzen. Kommt der Athlet dem nicht nach, wird eine Disqualifikation ausgesprochen.
Zu Recht, denn es hängt viel mehr dran, wie viele Athleten vermuten. So mancher Veranstalter hat grobe Probleme mit der Genehmigung der Streckenführung, da sich die Anrainer quer legen. Klar, wer möchte schon Bananenschalen, leere Verpackungen und Trinkflaschen in seinem Garten liegen haben? Oder auch neben in Wiesenabschnitten neben Feldern bleiben oftmals leere Verpackungen liegen. Die örtlichen Bauern mähen die Wiese als Futter für ihre Tiere, können aber oftmals das gemähte Gras nicht mehr verwenden. Gefährlich für die Tiere wird es, wenn die leeren Verpackungen durch den Rasenmäher zerkleinert den Weg in das Futter finden. Und warum sollen die Anrainer oder Bewirtschafter der Felder unseren Mist wegräumen?
Damit wir weiterhin auf den schönen Rad- und Laufstrecken des Landes unterwegs sein können, und um den Veranstaltern unzählige Diskussionen mit Anrainern und Behörden zu ersparen, sollten wir uns am Riemen nehmen und unsere Verpflegung auch wieder in die Wechselzone mitnehmen. Eigentlich sagt es bereits der Hausverstand, dass wir in der freien Natur nichts zurücklassen sollten.