Frühschwimmen, Freischwimmer, Fahrtenschwimmer - wer kennt die Österreichischen Schwimmabzeichen?

Alle Schwimmabzeichen in Österreich im Überblick

Frühschwimmer

© Stefan Leitner
  • 25 m Schwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung vom Beckenrand ins Wasser
  • Kenntnis von 5 Baderegeln

Freischwimmer

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Mindestalter: 8 Jahre

  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Fahrtenschwimmer

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Mindestalter: 10 Jahre

  • 15 Minuten Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • 10 m Streckentauchen
  • einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
  • 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Allroundschwimmer

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Mindestalter: 12 Jahre

  • 200 m Schwimmen in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken)
  • 100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten
  • 10 m Streckentauchen
  • einmaliges Tieftauchen (ca. 2 m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes
  • 25 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Helfer

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Mindestalter: 14 Jahre

  • 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • 100 m Schwimmen in Überkleidern
  • 15 m Streckentauchen
  • zweimaliges Tieftauchen (ca. 2 bis 3 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 5 Minuten
  • Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 10m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 bis 3 m)
  • Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe ins Wasser
  • je 25 m Retten einer etwa gleich schweren Person mit Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  • 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, jeweils an Land und im Wasser
  • praktische Ausübung der Bergegriffe "Bergen über den Beckenrand" und "Rautekgriff"
  • Kenntnis der Rettungsgeräte
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  • Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens

Retter

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Mindestalter: 17 Jahre

  • 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Überkleidern
  • 25 m Streckentauchen
  • dreimaliges Tieftauchen (ca. 3 bis 4 m), jeweils mit Heraufholen eines ca. 5 kg schweren Gegenstandes, innerhalb von 6 Minuten
  • Heraufholen von 6 Tellern oder 6 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche ca. 20 m², bei einer Wassertiefe von ca. 2 m)
  • Paket- und Kopfsprung aus ca. 2-3 m Höhe ins Wasser
  • je 50 m Retten einer etwa gleich schweren Person, beide bekleidet mit Kopf-, Achsel-, Fessel- und Seemannsgriff
  • 50 m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • praktische Ausübung der Befreiungsgriffe: Halsumklammerung von vorne und hinten, Würgegriff von vorne und hinten, Brustumklammerung von hinten ohne Einschluss der Arme, jeweils an Land und im Wasser
  • praktische Anwendung von mindestens 3 Bergegriffen (z.B. Bergen über die Leiter, Rautekgriff, Bergen über den Beckenrand, Schultertragegriff, Bergen in ein Boot)
  • kurze Prüfung über Erste Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • besondere Rettungshilfen bei Bade-, Boots-, Auto- und Eisunfällen
  • Anwendung von mindestens zwei Rettungsgeräten
  • Kombinierte Rettungsübung

Lifesaver

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Mindestalter: 18 Jahre

  1. Schwimmen 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 Minuten
  2. 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
  3. 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten
  4. 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 Minuten
  5. Rettungstechnik Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge: 75 m Anschwimmen eines "Opfers" Ausführung von drei Befreiungsgriffen je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  6. Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge: 75 m Anschwimmen eines "Opfers" Ausführung von drei Befreiungsgriffen je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  7. 75 m Anschwimmen eines "Opfers"
  8. Ausführung von drei Befreiungsgriffen
  9. je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  10. Kombinierte Rettungsübung Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt: Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser 25 m Anschwimmen (Freestyle) Abtauchen und Heraufholen eines "Opfers" (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe 25 m Retten des "Opfers" Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach Durchführung von Punkt a. dieser Rettungsübung
  11. Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt: Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser 25 m Anschwimmen (Freestyle) Abtauchen und Heraufholen eines "Opfers" (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe 25 m Retten des "Opfers"
  12. Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser
  13. 25 m Anschwimmen (Freestyle)
  14. Abtauchen und Heraufholen eines "Opfers" (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe
  15. 25 m Retten des "Opfers"
  16. Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach Durchführung von Punkt a. dieser Rettungsübung
  17. Streckentauchen 25 m Streckentauchen
  18. 25 m Streckentauchen
  19. Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten (z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten): Erklärung der Geräte praktische Anwendung der Geräte
  20. Erklärung der Geräte
  21. praktische Anwendung der Geräte
  22. Erste Hilfe-Maßnahmen Durchführung der folgenden Basismaßnahmen: Gefahren erkennen Gefahrenstelle absichern, retten, bergen Notfallcheck stabile Seitenlage Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage Notruf Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung: Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene) Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder) Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge). Erste Hilfe-Maßnahmen: Umgang mit Patienten Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung)
  23. Durchführung der folgenden Basismaßnahmen: Gefahren erkennen Gefahrenstelle absichern, retten, bergen Notfallcheck stabile Seitenlage Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage Notruf
  24. Gefahren erkennen
  25. Gefahrenstelle absichern, retten, bergen
  26. Notfallcheck
  27. stabile Seitenlage
  28. Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage
  29. Notruf
  30. Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung: Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene) Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder) Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge).
  31. Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene)
  32. Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder)
  33. Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge).
  34. Erste Hilfe-Maßnahmen: Umgang mit Patienten Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung)
  35. Umgang mit Patienten
  36. Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung)
  37. Besondere Durchführungsbestimmungen Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt 2) und der kombinierten Rettungsübung (Punkt 3) muss der Retter beim Anschwimmen des "Opfers" den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum "Opfer" gewährleistet ist Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt 3)  ist eine Erwachsenen-Reanimation durchzuführen Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwerere Person zu retten Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt 2) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen
  38. Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt 2) und der kombinierten Rettungsübung (Punkt 3) muss der Retter beim Anschwimmen des "Opfers" den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum "Opfer" gewährleistet ist
  39. Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt 3)  ist eine Erwachsenen-Reanimation durchzuführen
  40. Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwerere Person zu retten
  41. Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt 2) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat
  42. Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen

Schwimmlehrer

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Mindestalter: 19 Jahre

  1. Zusätzliche Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein; abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf; Bewerberinnen und Bewerber für den Schwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen. Mitarbeit im Rahmen von Schwimmkursen
  2. Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein;
  3. abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf;
  4. Bewerberinnen und Bewerber für den Schwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
  5. Mitarbeit im Rahmen von Schwimmkursen
  6. Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen Kenntnis vom Aufbau, Wesen und Wirken der Organisation; Kenntnis der Selbstrettung; Schwimmen in drei Stilarten (Brust, Kraul, Rücken); Praktische Arbeit mit mindestens drei Rettungsgeräten (z.B. ABC-Ausrüstung, Gurtretter, Rettungsboje, Rettungsmatratze, Wurfsack, Rettungsbrett); 25 m Streckentauchen; Beherrschung des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichtes in Theorie und Praxis.
  7. Kenntnis vom Aufbau, Wesen und Wirken der Organisation;
  8. Kenntnis der Selbstrettung;
  9. Schwimmen in drei Stilarten (Brust, Kraul, Rücken);
  10. Praktische Arbeit mit mindestens drei Rettungsgeräten (z.B. ABC-Ausrüstung, Gurtretter, Rettungsboje, Rettungsmatratze, Wurfsack, Rettungsbrett);
  11. 25 m Streckentauchen;
  12. Beherrschung des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichtes in Theorie und Praxis.
  13. Besondere Durchführungsbestimmungen Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick. Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt 1.c) zusammen zu setzen ist, abzulegen. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Seminars im Ausmaß von mindestens 16 Stunden, wobei Teile aus äquivalenten Ausbildungen angerechnet werden können. Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt. Die Verlängerung der Prüfberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungen durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren.
  14. Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick.
  15. Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt 1.c) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
  16. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Seminars im Ausmaß von mindestens 16 Stunden, wobei Teile aus äquivalenten Ausbildungen angerechnet werden können.
  17. Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
  18. Die Verlängerung der Prüfberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungen durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren.

Rettungsschwimmlehrer

© Stefan Leitner

Mindestalter: 20 Jahre

  1. Zusätzliche Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf, bzw. entsprechende Fortbildung im Rahmen des Kurses Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen der Leitung der zuständigen Organisation bzw. Zentralstelle durch längere erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der Wasserrettung bekannt sein. Aus der bisherigen Arbeit muss zu erkennen sein, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Theorie und Praxis des Rettens, der Wiederbelebung, der Ersten Hilfe und des Anfängerschwimmunterrichtes beherrscht und über die notwendige Organisationsfähigkeit zur Durchführung von Veranstaltungen und Rettungsschwimmkursen sowie zur Errichtung eines Wasserrettungsdienstes verfügt
  2. Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein
  3. abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 5 Jahre sein darf, bzw. entsprechende Fortbildung im Rahmen des Kurses
  4. Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen
  5. Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen der Leitung der zuständigen Organisation bzw. Zentralstelle durch längere erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der Wasserrettung bekannt sein. Aus der bisherigen Arbeit muss zu erkennen sein, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Theorie und Praxis des Rettens, der Wiederbelebung, der Ersten Hilfe und des Anfängerschwimmunterrichtes beherrscht und über die notwendige Organisationsfähigkeit zur Durchführung von Veranstaltungen und Rettungsschwimmkursen sowie zur Errichtung eines Wasserrettungsdienstes verfügt
  6. Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen Theoretische und  praktische Wiederholung der Prüfungsbedingungen des Retters Rettungsgeräte in Theorie und Praxis Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwerpunkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen  bei Wasserunfällen Grundlagen der Methodik des Anfängerschwimmunterrichts in Theorie und Praxis Schwimmstile: Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen in Theorie und Praxis Lehrauftritt Zweck und Organisation des österreichischen Wasserrettungswesens sowie der ausbildenden Organisation Bestimmungen für die österreichischen Schwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erteilung von Schwimmunterricht Gefahren des Wassers, Baderegeln, Gebote für den Rettungsschwimmer Maßnahmen zur Vermeidung von Badeunfällen
  7. Theoretische und  praktische Wiederholung der Prüfungsbedingungen des Retters
  8. Rettungsgeräte in Theorie und Praxis
  9. Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwerpunkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen  bei Wasserunfällen
  10. Grundlagen der Methodik des Anfängerschwimmunterrichts in Theorie und Praxis
  11. Schwimmstile: Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen in Theorie und Praxis
  12. Lehrauftritt
  13. Zweck und Organisation des österreichischen Wasserrettungswesens sowie der ausbildenden Organisation
  14. Bestimmungen für die österreichischen Schwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen
  15. rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erteilung von Schwimmunterricht
  16. Gefahren des Wassers, Baderegeln, Gebote für den Rettungsschwimmer
  17. Maßnahmen zur Vermeidung von Badeunfällen
  18. Erweiterte Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen Theoretische und praktische Kenntnisse des ABC-Schwimmens Basisinformation des Gerätetauchens in Theorie und Praxis Meisterschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen Gefahren des Fließgewässers und Wildwassers Vorträge zu sportlichen Inhalten Einsatz und Überwachungsdienst
  19. Theoretische und praktische Kenntnisse des ABC-Schwimmens
  20. Basisinformation des Gerätetauchens in Theorie und Praxis
  21. Meisterschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen
  22. Gefahren des Fließgewässers und Wildwassers
  23. Vorträge zu sportlichen Inhalten
  24. Einsatz und Überwachungsdienst
  25. Besondere Durchführungsbestimmungen Die Ausbildung erfolgt im Rahmen  eines Kurses im Ausmaß von  mindestens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehrbefähigung in Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens nachzuweisen Die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen unter Punkt 2 sind jedenfalls zu unterrichten beziehungsweise zu prüfen. Zusätzlich muss mindestens ein Thema aus den Erweiterungsbereichen gemäß Punkt 3 gewählt werden Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt 1.c) zusammen zu setzen ist, abzulegen. Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungschwimmerabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt Die Verlängerung der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungskursen für Lehrscheininhaber durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren
  26. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen  eines Kurses im Ausmaß von  mindestens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehrbefähigung in Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens nachzuweisen
  27. Die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen unter Punkt 2 sind jedenfalls zu unterrichten beziehungsweise zu prüfen. Zusätzlich muss mindestens ein Thema aus den Erweiterungsbereichen gemäß Punkt 3 gewählt werden
  28. Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt 1.c) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
  29. Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungschwimmerabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt
  30. Die Verlängerung der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungskursen für Lehrscheininhaber durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren