Die heute in Kraft getretene COVID-19-Öffnungsverordnung wurde kurzfristig und für viele überraschend in einigen Punkten novelliert. Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Maskenpflicht. Diese fällt auf nicht-öffentlichen Sportstätten im Freien!
Die Novelle ist bereits im Rechtsinformationssystem des Bundes
online. Die Maske ist demnach nur mehr in geschlossenen Räumen, insbesondere Feuchträumen, zu tragen.
In den kommenden Stunden ist mit weiteren Erläuterungen seitens des Gesundheitsministeriums zu rechnen. Wir werden den Artikel in den Abendstunden nochmals überarbeiten.