Ab sofort gelten für das Training und Wettkämpfe folgende Lockerungen bzw. Einschränkungen.
Location | Mindestabstand beim Betreten | Maskenpflicht beim Betreten | Mindestabstand beim Sport | TeilnehmerInnengrenze bei Veranstaltungen | |
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Sportstätte | outdoor | 1m | nein | kein Mindestabstand beim Sport | 100 |
indoor | ja | 10 | |||
Öffentliche Freifläche (Wiese, Park, etc.) | nein | 100 |
Die neuen COVID-19-Regeln der Regierung schränken den Übungsbetrieb zwar ein, lassen Sport- und Bewegungseinheiten aber auch in geschlossenen Räumen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin zu:
- die maximale Personenzahl beim Gruppentraining beträgt 10 Personen
- bei mehr als 10 Personen muss die Gruppe geteilt werden
- es können aber auch mehrere Gruppen in einer Sportstätte trainieren
- zwischen den Gruppen darf keine Durchmischung stattfinden
- Ein Trainer darf mehrere Gruppen trainieren, sollte aber einen Mindestabstand von 2 Metern zur Gruppe einhalten.
- die bereits geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind weiterhin anzuwenden