Ab sofort gelten für das Training und Wettkämpfe folgende Lockerungen bzw. Einschränkungen.
| Location | Mindestabstand beim Betreten | Maskenpflicht beim Betreten | Mindestabstand beim Sport | TeilnehmerInnengrenze bei Veranstaltungen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Sportstätte | outdoor | 1m | nein | kein Mindestabstand beim Sport | 100 |
| indoor | ja | 10 | |||
| Öffentliche Freifläche (Wiese, Park, etc.) | nein | 100 | |||
Die neuen COVID-19-Regeln der Regierung schränken den Übungsbetrieb zwar ein, lassen Sport- und Bewegungseinheiten aber auch in geschlossenen Räumen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin zu:
- die maximale Personenzahl beim Gruppentraining beträgt 10 Personen
- bei mehr als 10 Personen muss die Gruppe geteilt werden es können aber auch mehrere Gruppen in einer Sportstätte trainieren zwischen den Gruppen darf keine Durchmischung stattfinden Ein Trainer darf mehrere Gruppen trainieren, sollte aber einen Mindestabstand von 2 Metern zur Gruppe einhalten.
- es können aber auch mehrere Gruppen in einer Sportstätte trainieren
- zwischen den Gruppen darf keine Durchmischung stattfinden
- Ein Trainer darf mehrere Gruppen trainieren, sollte aber einen Mindestabstand von 2 Metern zur Gruppe einhalten.
- die bereits geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind weiterhin anzuwenden