[4] + Neu ist eine Öst. Meisterschaft Triathlon und Aquathlon in der Schülerklasse B über die Distanzen 0,4 Km Schwimmen/5 Km Rad/2 Km Lauf bzw. 0,4 Km Schwimmen/2 Km Lauf
+ Im Wintertriathlon wird künftig auf ein ausgewogenes Verhältnis der drei Disziplinen geachtet, wonach jede Disziplin annähernd die gleiche Teilzeit aufweisen muss. D.h. die Sprintdistanz geht zukünftig über 3-4 km Laufen, 5-6 km Radfahren mit dem MTB und 5-6 km Langlaufen. Die Kurzdistanz über 7-9 km, 12-14 km und abschliessend 10-12 km.
+ In der Schülerklasse sind die Jahrgänge 1997 und 1998, sowie der älteste Jahrgang der Schüler C (1999) wertungsberechtigt
+ Die festgelegte Zeitstrafe auf der Olympischen Distanz beträgt 4 Minuten (auf der Sprintdistanz wie bisher 2 Minuten, über die Mitteldistanz 6 Minuten und über die Langdistanz 10 Minuten)
+ Die Positionierung der Strafbox ist auf der Radstrecke oder spätestens im Wechselzonenbereich vor dem Laufen einzurichten. Bei den Bewerben über die Olympische Distanz, Double Olympic Distance und Langdistanz muss spätestens nach 20 Km, 40 Km bzw. 90 Kilometer eine Strafbox eingerichtet werden
+ Für Age Group Athleten die mindestens drei Jahre in Österreich den Hauptwohnsitz gemeldet haben und ebenso drei Jahren einem ÖTRV Verein angehören, besteht die Möglichkeit bei ITU/ETU Welt- und Europameisterschaften für Österreich an den Start zu gehen.
+ Zwei Schwimmanzüge übereinander sind erlaubt, müssen aber während des ganzen Bewerbes getragen werden. Die Anzüge dürfen nicht über Knie und Schulern reichen.
+ Unerlaubt sind Fußbekleidungen jeder Art, also auch Kompressionssocken mit Fußteil beim Schwimmen. (Anm.: Kompressionssocken dürfen in der Wechselzone am dafür vorgesehene Wechselplatz angezogen werden)
+ Schiwmmanzüge die nicht von der FINA oder ITU akzeptiert werden sind generell nicht erlaubt. Daher sind herkömmliche "Speed Suits" mit Neoprenbeschichtung nicht erlaubt. (Allfällige andere Regelungen der WTC werden für WTC Rennen vollinhaltlich übernommen)
+ Es gelten auch hier neben den Regelungen der ÖTRV jene der ITU bzw. UCI
+ Näher definiert wurde die Art der erlaubten Laufräder. Ebenso wird die Liste der erlaubten UCI Räder vollinhaltlich übernommen
+ Abspielgeräte jeglicher Art
+ Im Falle einer Gewissensentscheidung und damit verbundenen Disqualifikation haben Betroffene die Möglichkeit diese Entscheidung durch den ÖTRV prüfen zu lassen und im Falle einer ungerechten Entscheidung Einspruch einzubringen
Autor: les
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(Leiti) schrieb am 15.04.2010 um 11:54:55 Auf alle Fälle positiv zu bewerten und ein Schritt in die richtige Richtung! Auch die Akzeptanz zwischen WTC und Verband scheint in Österreich gegenben - dafür *thumbsup*
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(Ausdauerkuenstler69) schrieb am 15.04.2010 um 10:38:37
interessanter ist schon wie sich die 10min strafe beim ironman auswirken werden! LOL das ist schon eine ansage |
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(Leiti) schrieb am 15.04.2010 um 08:10:32 spannend, wie sich die Änderungen an den Verpflegungsstellen beim Radfahren auswirken. |
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(Webmaster) schrieb am 15.04.2010 um 08:10:32 Überblick über die wichtigsten Änderungen der ÖTRV Sportordnung für die heurige Saison. Link auf den Artikel: Neue ÖTRV Sportordnung |













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